Auf den Drei Seen stellt sich vor jeder Session dieselbe Frage: Darf ich hier fahren? Die Antwort ist von Ufer zu Ufer verschieden, denn der Neuenburgersee grenzt an drei Kantone, und jeder hat seinen eigenen Erlass. Hier steht, was die offiziellen Dokumente sagen — mit den Links zum Nachprüfen.
Der Grundsatz des Bundes: erlaubt, ausser der Kanton schränkt ein
Seit Februar 2016 ist Kitesurfen auf Schweizer Gewässern erlaubt. Das Bundesamt für Verkehr hält fest, dass die Kantone die Praxis auf einzelnen Gewässern weiterhin einschränken oder verbieten können, gestützt auf Artikel 54 der Binnenschifffahrtsverordnung.
Zwei Pflichten gelten überall:
- Eine Schwimmhilfe nach der Norm SN EN ISO 12402-5:2006 muss mitgeführt werden. Eine Kragenweste mit mindestens 75 N Auftrieb genügt ebenfalls — 100 N auf dem Bodensee.
- Wasser- und Zugvogelreservate sind für das Kitesurfen grundsätzlich geschlossen, ausser eine Ausnahme steht ausdrücklich im kantonalen Text.
Die Mitteilung des Staates Freiburg hält zudem fest, dass bei Tageslicht und klarer Sicht zwischen 8 und 21 Uhr gefahren wird, mit 200 Metern Abstand zu Schiffen und Landestellen.
Neuenburgersee: drei Kantone, drei Regelungen
Das wird oft übersehen. Der Neuenburgersee teilt sich auf Neuenburg, Waadt und Freiburg auf, und die Regel richtet sich nach dem Ufer, an dem du ins Wasser gehst.
Neuenburger Ufer
Der kantonale Erlass 766.393 vom 21. Mai 2003, in der Fassung vom 27. Mai 2025, ist kurz und deutlich. Artikel 1 erlaubt das Kitesurfen auf dem Neuenburger Teil des Sees unter Einhaltung der Binnenschifffahrtsregeln. Artikel 2 schreibt einen Mindestabstand von 200 Metern zu Kursschiffen und Landestellen vor.
Freiburger Ufer
Der Freiburger Staatsrat hat das Kitesurfen am 15. Februar 2016 auf vier Gewässern geöffnet: den Freiburger Anteilen des Neuenburgersees und des Murtensees, dem Greyerzersee und einem Teil des Schiffenensees. Zum Schutz der Vogelwelt wurden Sperrzonen festgelegt, die in den Karten zur Verordnung eingezeichnet sind. Alle übrigen Freiburger Gewässer bleiben geschlossen.
Waadtländer Ufer
Die Waadt hat ein eigenes Reglement, das 747.23.5, das mehrfach angepasst wurde. Prüfe die geltende Fassung, bevor du am Nordufer fährst.
Murtensee
Der Murtensee ist auf Freiburger Seite seit 2016 offen, mit denselben Sperrzonen für Vögel. Eine Präzisierung, die zählt: diese Zonen sind durchsetzbar. Eine Busse von 150 Franken fürs Kitesurfen auf dem Murtensee wurde nach vier Jahren Verfahren bis vor Bundesgericht bestätigt. Die Markierung ist kein Hinweis, sondern verbindlich.
Bielersee
Der Bielersee gehört zum Kanton Bern. Das Berner Schifffahrtsamt veröffentlicht ein Merkblatt zum Kitesurfen, das die erlaubten und verbotenen Zonen auf den Berner Seen ausweist, einschliesslich der national und international geschützten Naturzonen. Eine Gesetzesänderung hat einzelne Einschränkungen gelockert, mit Blick auf die Sicherheit von Kitern und Schiffsverkehr.
Auf dem Wasser gilt: geschützte Sperrzonen sind mit gelben Bojen markiert. Die Markierung zählt mehr als die Erinnerung an eine Karte.
Und Wingfoil?
Das ist die Frage, die uns im Laden am häufigsten gestellt wird, und man muss ehrlich bleiben: die zitierten kantonalen Erlasse nennen ausdrücklich das Kitesurfen, also Boards, die von einem Drachen gezogen werden. Wingfoil, wo der Flügel in der Hand gehalten wird und nicht über Leinen mit dem Fahrer verbunden ist, fällt nicht unter diese Definition.
Das heisst nicht, dass keine Regeln gelten: Naturschutzgebiete, Sicherheitsabstände und die allgemeinen Schifffahrtsregeln gelten für alle. Aber das strengere Kitesurf-Regime lässt sich nicht automatisch übertragen. Im Zweifel gibt das kantonale Schifffahrtsamt Auskunft — das ist die einzige verbindliche Quelle.
Vor der Abfahrt: vier Reflexe
- Bestimme den Kanton deines Einstiegs, nicht den des Sees.
- Achte auf die gelben Bojen. Sie begrenzen die Schutzzonen und sind massgebend.
- Halte deine 200 Meter zu Landestellen und Kursschiffen.
- Nimm deine Schwimmhilfe mit. Sie ist Pflicht und wird als Erstes kontrolliert.
Regelung geprüft am 22. August 2026. Kantonale Texte ändern sich: Prüfe die geltende Fassung beim Schifffahrtsamt deines Kantons vor der Session.



